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  Kündigung einer Kfz Versicherung
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Welche Kündigungsfristen gibt es in der Kfz Versicherung zu beachten ?

1.) Fall - Sie wollen für Ihr vorhandenes Fahrzeug die Kfz Versicherung wechseln

Die Kündigung muß einen Monat vor Ablauf der Versicherung beim Versicherer eingegangen sein. Die Versicherung läuft in der Regel bei allen Versicherern am 01.01. eines jeden Jahres ab. An diesem Tag ist die sogenannte Hauptfälligkeit bei Kfz Versicherungen. Der letzte Kündigungstermin ist daher der 30.11. eines jeden Jahres. Denken Sie immer daran, Sie kündigen zum 01.01. und nicht zum 30.11. Der 30.11. ist nur der Termin, bis wann die Kündigung vorliegen muß. Dieser Fehler kann sonst zur Ablehnung der Kündigung führen. Dies haben wir schon erlebt, wenn es allerdings auch nicht die Regel ist. Es gibt jedoch auch Ausnahmen in der Kündigungsfrist. Sie können jedoch leicht selbst überprüfen, ob bei Ihnen ein anderer Kündigungstermin vorliegt. Nehmen Sie einfach Ihre letzte Beitragsrechnung zur Hand und schauen nach, an welchem Tag Ihre Schadenfreiheitsklasse zum letzen mal geändert wurde. An diesem Tag sollte auch immer die Hauptfälligkeit sein. Ist dies bei Ihnen beispielsweise ausnahmsweise, der 01.02., so ist der Kündigungtermin eben in diesem Fall der 31.12.

2.) Fall - Sie haben ein neues Fahrzeug gekauft und das alte wird abgeschafft

In diesem Fall übersenden Sie einfach Ihrem alten Versicherer eine Kopie des Kaufvertrages, bzw. eine Bestätigung des Schrotthändlers. Vermerken Sie auf der Kopie, das der Versicherungsvertrag abgerechnet werden soll. Dies führt dazu, daß Sie Ihr noch bestehendes Beitragsguthaben der Kfz Versicherung erstattet bekommen.

3.) Fall - Sie haben Ihr Fahrzeug nur vorrübergehend stillgelegt und wollen es künftig wieder zulassen

In diesem Fall, ist eine Kündigung zum Ablauf des Vertrages zwingend erforderlich! Das Fahrzeug ist durch die sogenannte Ruheversicherung nämlich weiterhin beitragsfrei versichert. Unterlassen Sie dies, müssen Sie das Fahrzeug wieder beim gleichen Versicherer versichern, wo es vorher versichert war.

4.) Fall - Umzug

Diese Falschinformation besteht sehr sehr häufig. Vielen ist bekannt, das man bei einem Wohnungswechsel eine neue Deckungskarte bei der Zulassungsstelle vorlegen muß, damit die Daten im Fahrzeugschein geändert werden können. Das ist richtig. Allerdings müssen Sie bei einem Umzug immer die Deckungskarte Ihres bisherigen Versicherers verwenden. Ein Umzug ist kein Kündigungsgrund!

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