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unwirksame Ablehung einer Kündigung |
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Kfz Versicherungsvergleich Lexikon14 Tage FristFalls die Kündigung der Kfz Versicherung unwirksam ist, muß der Versicherer Sie unverzüglich darauf hinweisen, daß er Ihre Kündigung nicht anerkennt. Unterlässt es der Versicherer Sie darauf hinzuweisen, das er die Kündigung ablehnt, so wird die Kündigung zu dem Termin wirksam, zu dem Sie gekündigt haben. Es gibt hierzu ein Gerichtsurteil, aus dem hervorgeht, das diese "unverzügliche Frist", mit 14 Tagen anzusetzen ist. Leider fehlt uns ein Link im Internet, bzw. ein Aktenzeichen des Gerichts. Wir wären aber dankbar, wenn uns ein findiger Leser vielleicht helfen kann und uns per Email einen Link senden kann. Wir verweisen dann hier direkt auf das Gerichtsurteil. ©Autoversicherungsprofis |
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