eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie in wenigen Minuten per eMail, SMS, Fax oder per Post
Sie müssen hierfür keinen separaten Versicherungsbeitrag zahlen!
Wie das geht erfahren Sie hier !
Kfz Versicherungsvergleich Lexikon
Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen, sind Überführungskennzeichen. Sie gelten für 5 Tage. Nähere Infos, was Sie brauchen, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen finden Sie hier.
Achtung!
Der Versicherungsbeitrag für ein Kurzzeitkennzeichen ist nur dann gratis, wenn Sie sich die eVB-Nummer (Deckungskarte) von der gleichen Gesellschaft geben lassen, bei der das Fahrzeug dann auch versichert wird! Machen Sie also unbedingt vorher Ihren Versicherungsvergleich ! (-->zum Kfz Versicherungsvergleich). Tun Sie dies nicht, fallen für das Kurzzeitkennzeichen zwischen 70€ u. 100€ Versicherungsbeitrag an. Bei Zulassung über die gleiche Versicherungsgesellschaft, wird einfach das Beginndatum des Versicherungsvertrages auf das Zulassungsdatum des Kurzzeitkennzeichens gelegt. Die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie auf Wunsch von uns sofort nach dem Versicherungsvergleich.
Das Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie bei jeder Zulassungsstelle. Sie können es sich also bei Ihrer Zulassungsstelle vor Ort holen und dann einfach Ihr Auto abholen, egal wo auch immer es in Deutschland derzeit steht.
Was Sie dürfen
Gemäß §16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) darf das Kurzzeitkennzeichen nur für Überführungen, Probefahrten, sowie die Vorführung bei Dekra od. TÜV verwendet werden.
Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht zu verwechseln mit dem roten Kennzeichen. Das rote Kennzeichen gibt es nur noch für Kfz Händler. Früher gab es als Kurzzeitkennzeichen generell rote Nummernschilder.
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