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Kfz Versicherungsvergleich Lexikon

Zahlungsverzug beim Folgebeitrag in der Kfz Versicherung

Die Folgen vom Zahlungsverzug bei Versicherungsverträgen von Folgebeiträgen werden in §39 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Folgebeitrag ist ein beliebiger Beitrag der Beiträge, die nach dem Erstbeitrag zur Einlösung des Versicherungsscheins fällig wird.

Bei Zahlungsverzug erhalten Sie vom Versicherer eine Mahnung mit den Heinweisen auf die Rechtsfolgen von §39 VVG. In der Regel wird eine Frist von 2 Wochen zur Zahlung gesetzt.

Erfolgt keine Zahlung, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Regel kündigt daher der Versicherer mit sofortiger Wirkung, der Beitrag steht ihm jedoch trotzdem bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages zu. Die Folgen der Kündigung können jetzt innerhalb eines Monats durch vollständigen Ausgleich der Forderung rückgängig gemacht werden, es sei denn, der Versicherungsfall ist bereits eingetreten, dann ist es zu spät.

Der Versicherer teilt dem Straßenverkehrsamt zeitgleich mit der Kündigung mit, das der Versicherungsschutz erloschen ist. Daraufhin erhält der Fahrzeughalter einen "blauen Brief" von der Zulassungsstelle, in dem der Halter aufgefordert wird, innerhalb von 3 Tagen eine neue Deckungskarte vorzulegen. Erfolgt dies nicht, geht die Angelegenheit an die Polizei, die die Zwangsabmeldung des Fahrzeuges vor Ort durchführt.

Es sollte noch erwähnt werden, das die ganze Angelegenheit, insbesondere letztere Schritte, natürlich Kosten verursachen, die dem Halter auferlegt werden.

Noch ein kurzer Hinweis zu evtl. strafrechtlichen Folgen. Falls der Versicherungsschutz, durch eine Kündigung erlischt, dürfen Sie auf gar keinen Fall mehr das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Es handelt sich hier nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, wie z.B. Falsch parken. Das Fahren ohne Versicherungsschutz kann mit Einzug des Fahrzeugs und bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geandet werden.

Wir haben es schon erlebt, das Kunden, die unbedingt sofort zu uns wechseln wollten, weil wir eben günstiger waren, bei Vorversicherer einfach die Zahlung verweigert haben, um dessen Kündigung zu erzwingen. Tun Sie dies bitte nicht! Dies wird Ihnen am Schluß nichts sparen, sondern ganz im Gegenteil. Wenn Sie unbedingt sofort wechseln wollen, fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob dieser mit einer Auflösung des Vertrages zum Zeitpunkt x einverstanden ist. Wenn nicht, halten Sie sich bitte an die Kündigungsfristen.

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