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Kfz Versicherungsvergleich Lexikon

Versicherungsvertrag in der Kfz Versicherung

Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag der zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geschlossen wird. Der Versicherer verpflichtet sich hierbei das versicherte Risiko zu tragen, der Versicherungsnehmer verpflichtet sich hierfür einen Beitrag zu entrichten. Die Rechtsgrundlage für Versicherungsverträge sind im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt.

Ein Versicherungsvertrag besteht nicht, wenn lediglich eine Deckungskarte verwendet wurde, oder bisher nur ein Antrag gestellt wurde. In ersterem Fall besteht vorläufige Deckung. In letzterem Fall liegt nur eine einseitige Willenserklärung vor. Der Versicherungsvertrag kommt erst zu Stande, wenn der Versicherer die Annahme des Antrages erklärt. Ein Versicherer kann einen Antrag auch ablehnen. In der Kfz Haftpflichtversicherung ist dies jedoch, da dies eine gesetzliche Pflichtversicherung ist, nur dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer bereits schon einmal bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert war und dort eine Kündigung durch den Versicherer erhalten hat. In der Kaskoversicherung obliegt es dem Ermessen des Versicherers, ob er das Risiko zeichnen möchte, oder nicht. Erfahrungsgemäß gibt es bei sehr teuren oder exotischen Fahrzeugen manchmal Probleme bei der Annahme der Kaskoversicherung. Hier sollte man uns am besten vorher telefonisch kontaktieren, damit wir einen Versicherer für Sie finden können, der diese Risiken dann auch annimmt.

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