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Kfz Versicherungsvergleich Lexikon

Typklassen in der Kfz Versicherung

Unterschiedliche Fahrzeuge verursachen bei den Versicherern unterschiedlich hohe Kosten im Schadenfall. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, gibt es Typklassen. In den Sparten Haftpflicht, Teilkasko und auch Vollkasko gibt es jeweils unterschiedliche Typklassen. Natürlich können diese auch mal gleich sein, allerdings ist das dann lediglich ein Zufall. Die Typklassen gelten für alle Gesellschaften und werden jährlich zum 01. Oktober von einem unabhängigen Treuhänder des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) neu festgelegt. Grundlage hierfür sind die Schadenszahlungen der Versicherungsunternehmen. Vorstellen sollte man sich die Typklassen als Verteilungsschlüssel, wie bei der Nebenkostenabrechnung einer Mietwohnung, wobei Bezug auf alle in Deutschland zugelassenen PKW´s genommen wird, unabhängig, wo diese versichert sind. Damit ist das ganze am ehesten vergleichbar. Trotzdem kann es bei älteren Fahrzeugtypen vorkommen, das es den Anschein erweckt, die Typklassen steigen von Jahr zu Jahr mit genauer Regelmäßigkeit an. Dies kann sogar durchaus, bei bestimmten Fahrzeugen genau so sein. Wie Sie sich vorstellen können, verursachen Fahranfänger, bzw. Personen mit kurzer Fahrerfahrung die meisten Schäden. Je älter ein Fahrzeug wird, desto mehr Käufer findet es auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt innerhalb dieser Käuferschicht. Ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung der Problematik:

1.) Fahrzeug Golf II / HSN:0600 TSN:700
Typklasse in Haftpflicht/Teilkasko/Vollkasko: 22/21/28

2.) Fahrzeug Mercedes Benz 500 SL / HSN:0708 TSN:305
Typklasse in Haftpflicht/Teilkasko/Vollkasko: 11/20/22

Je niedriger die Typklasse, desto niedriger der Beitrag. Wie Sie sehen, ist der 500er Mercedes erheblich billiger in der Versicherung, als der alte Golf II. Es spielt also heute, im Gegensatz zu früher, überhaupt keine Rolle mehr, ob ein Fahrzeug viel oder wenig PS hat. Früher gab es in der Haftpflichtversicherung keine Typklassen. Es wurde einfach nach Leistung des Fahrzeugs eingestuft. Diese Regelung war jedoch nie gerecht. Heute ist die Verteilung für die Gemeinschaft der Versicherten Personen, wesentlich gerechter, da jedes Fahrzeug individuell nach Aufwendungen ausgewertet wird.

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