Jetzt Kfz Versicherung Vergleich durchführen !!

 

 

 

  Fahrzeugschein
Menü
HOME
ZUM VERGLEICH
HÄUFIGE FRAGEN
HINWEISE
LEXIKON A - D
LEXIKON E - K
LEXIKON L - T
LEXIKON U - Z
KONTAKT
ÜBER UNS
DATENSCHUTZ

 

Kfz Versicherungsvergleich Lexikon

Fahrzeugschein

Den Fahrzeugschein gibt es heute nicht mehr. Dieser wurde im Okober 2005 durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt. Den Fahrzeugschein müssen Sie im Gegensatz zum Fahrzeugbrief immer mit sich führen. Bei einer Verkehrskontrolle wird damit nachgewiesen, wer Halter des Fahrzeuges ist. Außerdem kann die Polizei feststellen, ob das Fahrzeug auch in dem Zustand ist, der für die Verkehrssicherheit unerlässlich ist. (z.B. korrekte Bereifung, Anhängerkupplung zulässig etc.)

©Autoversicherungsprofis
Infos zur Zulassung
Zulassungsbescheinigung Teil 1
Zulassungsbescheinigung Teil 2
elektronische Deckungskarte (eVB)
Kurzzeitkennzeichen
Überführung mit Kurzzeitkennzeichen
Welche Unterlagen werden benötigt
Einstufungen in den Versicherungsvertrag
Fahranfänger
Führerscheinregelung
Zweitwagen
Rabattübertragung
Infos zum Versicherungsschutz
Haftpflichtversicherung
Vollkaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Insassenversicherung
Wann kann ich kündigen?