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Was muß ich selbst unternehmen, damit meine Kfz Versicherung am 01.01. in Kraft tritt ?

1.) Sie müssen einen Antrag auf Versicherungsschutz gestellt haben. Dieser Antrag muß am 31.12. bei der neuen Versicherungsgesellschaft vorliegen.

2.) Sie müssen bis zum 31.12. bei Ihrer Zulassungsstelle eine neue Deckungskarte hinterlegt haben. Die Übersendung per Post reicht. Bei einem reinen Versicherungswechsel ist es nicht notwendig, sich in der Schlange anzustellen. Am besten geben Sie die Karte an der Information einfach ab. Sie haben dann kein Verlustrisiko durch die Post, auch wenn letzteres ja glücklicherweise extrem selten ist. Auch ist es möglich, das wir, bzw. unsere Partnerunternehmen, die Deckungskarte direkt versenden. Rufen Sie in so einem Fall bitte auf jeden Fall bei Ihrer Zulassungsstelle an, ob die Deckungskarte angekommen ist. (Vergessen Sie aber am Jahresende nicht nach dem Postrückstand zu fragen, da dies vollkommen normal zu diesem Zeitpunkt auf den Zulassungsstellen ist ;-)) Letztlich haben Sie persönlich die Haftung, ob die Deckungskarte vorliegt. Dies ist Sache des Fahrzeughalters. Weder wir, noch die Versicherungsgesellschaften haften bei falschen oder verloren gegangenen Deckungskarten für etwaige Bußgeldforderungen der Zulassungsbehörde.

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