Jetzt Kfz Versicherung Vergleich durchführen !!

 

 

 

  Fälligkeit des Erstbeitrages
Menü
HOME
ZUM VERGLEICH
HÄUFIGE FRAGEN
HINWEISE
LEXIKON A - D
LEXIKON E - K
LEXIKON L - T
LEXIKON U - Z
KONTAKT
ÜBER UNS
DATENSCHUTZ

 

Wann muß ich meinen ersten Beitrag zahlen?

Es kommt schon des öfteren mal vor, das wir diese Frage gestellt bekommen, wenn ein Versicherungsschein aus irgend einem Grund etwas Zeit braucht für die Policierung.

Der Beitrag ist zu zahlen, sobald der Versicherungsschein erstellt wurde. Die Einlösung muß dann unverzüglich erfolgen. Eine Vorabzahlung ist bei normalen Kunden nicht vorgesehen, da erst mit Erstellung des Versicherungsscheines auch eine Versicherungsnummer vergeben wird. Unter dieser Nummer wird Ihr Beitragskonto verwaltet. Sie müssen sich dieses Konto, wie ein Girokonto vorstellen.

Siehe auch wie schnell erhalte ich meinen Versicherungsschein

>>> Zum Kfz Versicherungsvergleich

>>> zurück zu den häufigen Fragen

©Autoversicherungsprofis S.L.


Infos zur Zulassung
Zulassungsbescheinigung Teil 1
Zulassungsbescheinigung Teil 2
elektronische Deckungskarte (eVB)
Kurzzeitkennzeichen
Überführung mit Kurzzeitkennzeichen
Welche Unterlagen werden benötigt
Einstufungen in den Versicherungsvertrag
Fahranfänger
Führerscheinregelung
Zweitwagen
Rabattübertragung
Infos zum Versicherungsschutz
Haftpflichtversicherung
Vollkaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Insassenversicherung
Wann kann ich kündigen?